Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

Einladung zu einer außerordentlichen      

Mitgliederversammlung

von MUT-Sechshelden e.V.

 

Hiermit laden wir zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

am Donnerstag, den 22.02.2024 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus

Sechshelden, kleiner Saal, alle Mitglieder recht herzlich ein.

 

Tagesordnungspunkte:

 

  1. Begrüßung
  2. Anwesenheitsliste
  3. Totenehrung
  4. Wahl eines Wahlleiters
  5. Neuwahl des Vorstandes

 

 

Sollte kein geschäftsfähiger Vorstand gefunden werden:

 

Abstimmung zur Auflösung des Vereins

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

MUT-Sechshelden e.V.

 

Rainer Buhl

-1. Vorsitzender-

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Einladung zur 9. Jahreshauptversammlung am 22.04.23

Sehr geehrtes Mitglied von MUT-Sechshelden e.V.,

im Anhang findet Ihr die Einladung zur 9. JHV

Einladung 9. Jahreshauptversammlung 2023

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Einwendung zur 2. Planänderung

Sehr geehrtes Mitglied von MUT-Sechshelden e.V.,

anbei findet Ihr die Gründe für eine Einwendung zur 2. Planänderung,

diese Einwendung könnt Ihr bis zum 03.01.2022 an das

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Senden

 

Oder Ihr könnt Euch auf eine Sammelliste eintragen, wir werden demnächst von Haus zu Haus gehen.

 

Mit freundlichem Gruß

MUT-Sechshelden e.V.

Der Vorstand

01_Mögliche Einwendungsgründe-final

02_Mögliche Einwendungsgründe kurz-final

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INFO Abend zur 2. Planänderung am 02.12.21 im DGH Sechshelden

Sehr geehrtes Mitglied von MUT-Sechshelden,

am Donnerstag, 02. Dezember 2021, 19:00 Uhr findet im DGH Sechshelden,

(unter Einhaltung der an diesem Tag geltenden Corona-Regeln),

ein Info-Abend zur 2. Planänderung statt

02_Es schlägt bereits 3 vor 12

Mit freundlichem Gruß

MUT-Sechshelden e.V.

Der Vorstand

 

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2. Planänderung wurde veröffentlicht.

Sehr geehrte Mitglieder von MUT-Sechshelden e.V.

wie bereits angekündigt wurde zum 01.11.21 die 2. Planänderung veröffentlicht:

https://rp-giessen.hessen.de/a-45-ersatzneubau-der-talbr%C3%BCcke-sechshelden-2-plan%C3%A4nderung

 

Die Änderungen sind farblich markiert.

 

Wir melden uns noch bei Euch um die weitere Vorgehensweise mit Euch abzustimmen.

 

 

Mit freundlichem Gruß

MUT-Sechshelden e.V.

 

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Absage der 9. Jahreshauptversammlung

Sehr geehrtes Mitglied von MUT-Sechshelden e.V.,

die für den 02.04.20 angesetzte Jahreshauptversammlung von MUT-Sechshelden

wird aus aktuellem Anlass abgesagt.

Einen neuen Termin geben wir rechtzeitig bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

MUT-Sechshelden e.V.

Rainer Buhl

-1. Vorsitzender-

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Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren Talbrücke Sechshelden

Die Uhr tickt – Planfeststellungsverfahren Talbrücke Sechshelden

Am 25. und 26.03.2019 finden im DGH Sechshelden die beiden Erörterungstermine zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden statt.

Hier besteht die letzte Möglichkeit der direkten Einflussnahme in Form von Fragen und Erläuterungen.
Zur 1. Planänderung wurde, neben den Einzeleinwendungen, durch die Bürgerinitiative MUT-Sechshelden eine Sammeleinwendung eingereicht.
Dieser Erörterungstermin findet am Montag, 25.03.2019, gegen 13:30 Uhr statt.
Hierzu sind alle der 600 Personen, die diese Liste unterschrieben hatten, eingeladen.
Aus organisatorischen Gründen bittet MUT-Sechshelden um Anmeldung bis zum 18.03.2019 unter talbruecke-sechshelden@t-online.de oder Tel.: 02773 70 99 00.
Die Erwiderung von Hessen Mobil zu der Sammeleinwendung ist im Anhang nachzulesen oder in Papierform auf Anfrage erhältlich.

Termin der privaten Einzeleinwender am 26.03.2019 beginnt um 09:30 Uhr und erfolgt als Gruppenanhörung.                                                                                                             Reihenfolge bestimmt die laufende Nr. auf der jeweiligen Einladung                                            (siehe S. 1 Erwiderung Hessen Mobil, rechts oben unter Datum – lfd. Nr. P____).
Bitte die Anmeldung beim RP Gießen nicht vergessen!!!

Antwort von Hessen Mobil

Teil 1:

http://www.mut-sechshelden.de/wp-content/uploads/2019/03/1-8.pdf

Teil 2:

http://www.mut-sechshelden.de/wp-content/uploads/2019/03/9-15.pdf

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Einwendungen zur 1. Planfeststellung

Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
„Ersatzneubau Talbrücke Sechshelden im Zuge der A45 in der Gemarkung Sechshelden“ – hier: Einwendungen zum 1. Plan-
änderungsverfahren

 

Mit meiner Unterschrift erhebe ich als von den vorgenannten Baumaßnahmen betroffener Bürger folgende Einwendungen:

 

  • Im Rahmen des 1. Planänderungsverfahrens wurden die Zahlen des Verkehrswachstums um 30 Prozent nach oben korrigiert. Angesichts der aktuell tatsächlichen Verkehrsentwicklung bezweifele ich, dass diese Korrektur ausreichend ist. Insbesondere die hiermit verbundene zusätzliche Belastung in Bezug auf die Immissionsentwicklung und damit auf die Belastung der Bevölkerung. Auch die überproportionale technische Belastung des Brückenbauwerks und hiermit verbundener Kosten für zusätzliche Stärkung, Ertüchtigung, Instandhaltung sowie frühzeitige Erneuerung durch verstärkte Abnutzung des neuen Bauwerks sind in den Planungsunterlagen nicht hinreichend berücksichtigt. Ich fordere daher eine entsprechende Betrachtung und eine hierauf basierende Vergleichsdarstellung zu der Tunnelvariante.
  • Im Zusammenhang mit den steigenden Verkehrszahlen wird in den Planunterlagen nicht auf die verkehrsgefährdet erhöhte Auswirkungen der nicht zulässigen Unterschreitung einzuhaltender Radienvorgaben der Trassenführung eingegangen. Ich fordere daher die Anpassung der Trassenführung unter dem Aspekt der für das erhöhte Verkehrsaufkommen notwendigerweise ebenfalls erhöhten Verkehrssicherheit und damit die Begradigung der Radien.
  • Die Planunterlagen enthalten das Vorhaben transparente Lärmschutz-wände auf der Brücke zu installieren. Es wird jedoch nicht erwähnt, wie die Transparenz mit Blick auf Verschmutzung, Alterung und mutwillige Beschädigung erhalten werden soll. Ich fordere daher eine konkrete Festschreibung von Erhaltungsmaßnahmen.
  • In den Lärmuntersuchungen wird bei der Berechnung der Belastungs-grenzen der Ist-Lärm durch die bestehende Brücke erhöhend auf die Zumutbarkeitsgrenze angerechnet. Hierin sehe ich eine unzulässige Benachteiligung, da auch die Ist-Situation belastend und nicht hinnehmbar für mich als Ortsbewohner ist. Ich fordere daher den „Ist-Lärm“ nicht als erhöhend für die Belastungsgrenzen heranzuziehen.
  • Im Rahmen der Lärmuntersuchung wird u.a. durch die steigenden Verkehrszahlen auf erhöhte Lärmbelastungen eingegangen. Inwiefern diese sich bei der Tunnelvariante ausprägen wird nicht dargestellt. Ich fordere daher eine Gegenüberstellung der Brücken- und Tunnelvariante unter Lärmgesichtspunkten.
  • Als Vermeidungsmaßnamen für den Baulärm werden Schallschutz-folien in Richtung der zu schützenden Gebäude angeregt. Für einen effektiven Lärm- und Schmutzschutz fordere ich jedoch eine komplette Einhausung.
  • Weiterhin werden Schallschirme aufgrund Lage und Abmessung als nicht geeignet eingestuft. Gerade bei bodennahen Bereichen sind diese jedoch möglich, weswegen ich für einen effektiven Schall- und Schmutzschutz den Einsatz von Schallschirmen fordere.
  • Die Brecheranlage ist hinsichtlich der Lärmexposition viel zu nah am Ort gelegen. Ich fordere daher eine ortsferne Verlagerung, sowie eine umfassende Einhausung der Brecheranlage und die konkrete Festschreibung von Betriebszeiten.
  • In den Planunterlagen wird allgemein die Information von Betroffenen gefordert. Ich fordere hier zusätzlich die konkrete Benennung von Telefonnummern und Namen von verantwortlichen Personen, an die ich mich als Betroffener jederzeit bei Problemen und Belästigungen wenden kann.
  • Weiterhin wird in den Planunterlagen auf die Ansprüche und Möglichkeiten zur Entschädigung hingewiesen. Diese Hinweise fordere ich so ein, dass diese unmissverständlich und eindeutig wahrnehmbar erfolgen, verbunden mit der Erläuterung wie, wo und wann diese Entschädigungen eingefordert werden können.
  • In den Planunterlagen wird die Verschattung des Orts durch die neue Brücke für 10 ausgewählte Punkte im Ort dargestellt. Ausweislich der Unterlage liegen jedoch wesentlich mehr Gebäude im Auswirkungs-bereich. Ich fordere daher eine Darstellung / Berechnung für alle potentiell betroffenen Grundstücke.
  • Die aus dem bisherigen Nutzungsplan benannte „Mischfläche“ hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht zu einem Mischgebiet, sondern zu einem Wohngebiet entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist ein Entwicklungsplan und bildet somit nur die tatsächliche Nutzungsentwicklung ab. Unter dieser Voraussetzung hätte daher bei der Prüfung der Planung „Talbrücke Sechshelden“ vor Ort diese veränderte Flächennutzung aufgenommen und in der Planung eingearbeitet werden müssen. Dies erfolgte weder in der Planfeststellung vom September 2017 noch in der derzeitigen 1. Planänderung vom September 2018. Ich fordere daher, dass die vorhandene Planung diese Aspekte aufnimmt und sich in allen Grenzwertbestimmungen der Immission danach ausrichtet. Dabei muss die Planung einen aktiven Schutz und keinen passiven Schutz abbilden.
  • Der angedachte Ersatzneubau mit einer geplanten Bauzeit von über sechs Jahren wird eine unzumutbare Belastung von Lärm und anderen Immissionsbelastungen verursachen. (Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach AVV Baulärm). Dies stellt für mich einen nicht hinzunehmenden Verstoß gegen mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit dar. (Art.2 Abs.2 Grundgesetz) Meine Grundrechte stellen höherrangiges Recht dar, als die ausschließlich nur wirtschaftlichen Belange der Variantenentscheidung. Weiter verstößt das Vorhaben gegen Art. 20a des Grundgesetzes. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“. Eine untersuchte „Tunnellösung“ würde den zu erwartenden Baulärm abseits der Wohngebiete verlagern und zu einer wesentlichen Entlastung der Beeinträchtigungen für mich beitragen. Ich fordere daher die Umsetzung der „Tunnellösung“ im Hinblick auf das Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit.
  • Im Erläuterungsbericht zur 1. Planänderung werden Kosten von über 113 Mio.€ Gesamtsumme genannt. Ein Kostenansatz von 60T€/ lfdm für Tunnelanlagen mit zwei Röhren wurde erarbeitet im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Demnach ist der Kostenansatz für den Tunnel zu hoch angesetzt worden und führt zu unrealistischen Erstellungskosten, die fast doppelt so hoch liegen, wie nach den Berechnungsgrundlagen der Landesregierung. Auch fehlt in den derzeitigen Kosten der Ansatz für die planungstechnisch nicht berücksichtigte Fläche „Ortsmitte Sechshelden“ unter den tatsächlichen Nutzungsentwicklungen. (Wohngebiet). Mit den neuen Gesamtkosten und den falschen Ansatzzahlen für das Tunnelbauwerk besteht eine gravierende Differenzsumme die zur Auswahlentscheidung Variante „Neubau auf vorhandener Trasse“ führte. Ein wirtschaftlicher Faktor als Begründung für die Entscheidungsfindung ist somit nicht mehr zu rechtfertigen. Ich fordere daher umgehend eine Überprüfung der Erstellungskosten für die beiden Varianten unter den veränderten Planungsvorgaben. Dabei sind die Veränderungen der Belastungszahlen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Flächennutzung im Ortskern mit einem aktiven Lärmschutz einzuarbeiten.
  • Unter dieser Voraussetzung muss daher, unter Berücksichtigung der wesentlichen Vorteile für das Schutzgut Mensch, ein Umdenken in der Vorzugsvariante für den „Tunnel“ getroffen werden.

 

 

Abschließend fordere ich von Ihnen eine Eingangsbestätigung meiner Einwendungen und eine schriftliche Stellungnahme zu den von mir vorgebrachten Bedenken und Forderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name Vorname Anschrift Unterschrift
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
Vertreter der

Unterzeichner : Rainer Buhl, Malermeister, Annegarten13, 35708 Haiger  ………………………………

Name Vorname Anschrift Unterschrift
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
Vertreter der

Unterzeichner : Rainer Buhl, Malermeister, Annegarten13, 35708 Haiger  ………………………………

Name Vorname Anschrift Unterschrift
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
Vertreter der

Unterzeichner : Rainer Buhl, Malermeister, Annegarten13, 35708 Haiger  ………………………………

Name Vorname Anschrift Unterschrift
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
Vertreter der

Unterzeichner : Rainer Buhl, Malermeister, Annegarten13, 35708 Haiger  ………………………………

Name Vorname Anschrift Unterschrift
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
Vertreter der

Unterzeichner : Rainer Buhl, Malermeister, Annegarten13, 35708 Haiger  ………………………………

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Einladung zum Infoabend zur 1. Planänderung

                     Sehr geehrte Mitglieder,

                             Zeit zum Handeln!

                              Es ist  5 vor 12

Leider mussten wir in den letzten Tagen und Wochen immer wieder feststellen, dass viele direkt betroffene Anwohner noch nichts über die 1. Planänderung wussten oder sich dem Ernst der Lage nicht bewusst waren.

Daher haben wir als Bürgerinitiative (MUT) unsere Bemühungen, zumindest alle direkt betroffenen Anwohner auf die 1.Planänderung aufmerksam zu machen, nochmals verstärkt. Wir möchten ALLE daher zu einem Info Abend ins DGH Sechshelden einladen.

„INFO-ABEND“

zur 1. Planänderung der Erneuerung der Talbrücke Sechshelden

am Dienstag , den 23.10.2018 um 19.00 Uhr im DGH Sechshelden

An diesem Abend wollen wir ALLEN interessierten Bürgern die Möglichkeit bieten, die sicherlich zahlreichen Fragen zur 1. Planänderung haben.

Vor allem wird es darum gehen, welche Möglichkeiten jeder Einzelne hat, sich zu der 1.Planänderung zu äußern.

Nehmen sie diese Chance war! Wir können gar nicht oft genug wiederholen, dass diejenigen, die nicht bis zum 09.November schriftlich Einwendungen erhoben haben, sichfür die Zukunft jegliche Beteiligungsmöglichkeiten unwiederbringlich verbaut haben.

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1. Planänderung ist Online

Sehr geehrtes Mitglied von MUT-Sechshelden e.V.

die 1.Planänderung ist nun Online:

https://rp-giessen.hessen.de/1-plan%C3%A4nderungsverfahren-f%C3%BCr-den-ersatzneubau-der-talbr%C3%BCcke-sechshelden-im-zuge-der-45

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Bekanntmachung Stadt Haiger Anhörungsverfahren zur 1. Planänderung

Sehr geehrtes Mitglied von MUT-Sechshelden e.V.,

anbei den Link zum Mitteilungsblatt der Stadt Haiger Ausgabe Nr: 89,

auf Seite 4 ist der genaue Wortlaut der Bekanntmachung zum 1.Anhörungsverfahrern der Planänderung zu lesen.

https://www.haiger.de/leben-in-haiger/mitteilungsblatt-haiger-heute/

Mit freundlichem Gruß

MUT-Sechshelden e.V.

 

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Antwort aus Wiesbaden zu unserer Petition.

Sehr geehrte Mitglieder,

anbei die Antwort zu unserer Petition

und die erfolglose Einladung von Herrn Al Wazir nach Sechshelden

Mit einem Doppelklick:

Antwort Petition

Einladung Al Wazir

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Einladung zum Infoabend am 01.09.2017

Zeit zu Handeln!

Es ist bereits 5 vor 12

Noch bis einschließlich 06. September liegen die Pläne mit Erläuterungen zur dem geplanten „Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden“ während den Dienststunden im Rathaus der Stadt Haiger zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Einwendungen können noch schriftlich bis zum 06. Oktober bei der Stadt Haiger oder RP Gießen eingereicht werden.

Leider mussten wir in den letzten Tagen und Wochen immer wieder feststellen, dass viele direkt betroffene Anwohner noch nichts über das Planfeststellungsverfahren wussten oder sich dem Ernst der Lage nicht bewusst waren.

Daher haben wir als Bürgerinitiative (MUT) unsere Bemühungen, zumindest alle direkt betroffenen Anwohner auf die Planung aufmerksam zu machen, nochmals verstärkt. Wir möchten ALLE daher zu einem Info Abend ins DGH Sechshelden einladen.

„INFO-ABEND“

zum Planfeststellungsverfahren Erneuerung der Talbrücke Sechshelden

am Freitag, den 01.09.2017 um 19.00 Uhr im DGH Sechshelden

An diesem Abend wollen wir ALLEN interessierten Bürgern die Möglichkeit bieten, die sicherlich zahlreichen Fragen zum Vorhaben zu stellen.

Vor allem wird es darum gehen, welche Möglichkeiten jeder Einzelne hat, sich zu der geplanten Erneuerung im Rahmen der Planfeststellung zu äußern.

Nehmen sie diese Chance war! Wir können gar nicht oft genug wiederholen, dass diejenigen, die nicht bis zum 6. Oktober schriftlich Einwendungen erhoben haben, sich für die Zukunft jegliche Beteiligungsmöglichkeiten unwiederbringlich verbaut haben.

 

    Wir informieren

                                         

                                          Wir unterstützen

                                         

        Wir kämpfen

 

 

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Planfestellungsverfahren ist Online

  1. Das Planfeststellungsverfahren ist nun Online einsehbar:

https://rp-giessen.hessen.de/planfestellungsverfahren-f%C3%BCr-den-ersatzneubau-der-talbr%C3%BCcke-sechshelden-im-zuge-der-a45

Hierzu wir es Ende des Monats eine Infoveranstalltung geben.

2. Hallo, sehr geehrter Leser

hier ein Leserbrief den wegen seiner Länge die Zeitung nicht veröffentlichen wollte.

A 45 –Historische Gelegenheit nicht verschlafen!!!

Im Gegensatz zum nach Norden und Süden relativ offenen Gießener Becken wird der Talverlauf der Lahn in Richtung Westen immer enger. Deutlich enger u. mit verhältnismässig steilen Hängen versehen ist der Talverlauf der Dill. Dieser enge Talverlauf erweist sich im Hinblick auf die Lärm- u. Immissionsbelastung durch die A45 nicht gerade als vorteilhaft für die dort lebenden Menschen. Besonders davon betroffen sind die Einwohner unseres Ortes-Sechshelden. Dieser Haigerer Stadtteil jedenfalls ist gleich mehrfachen Belastungen durch Lärm ausgesetzt. Dieser stammt zum einen von der Hauptlärmquelle der A45. Als weitere Belastung kommen die Lärmeinwirkung von der durch Sechshelden führenden Bahntrasse u. der B 277 hinzu. Nicht unterschätzen hierbei sollte man auch die Lärmverdoppelung durch die Trassenquerung der A 45 mit der Bahnstrecke.

Schalltechnische Untersuchungen ohne Lärmschutz-in der Nacht ergaben einen max. Grenzwert-Überschreitung von 13.8dB (A) u. eine durchschnittliche Grenzwert-Überschreitung von 3.8dB (A). Davon betroffen sind immerhin 436 Wohnhäuser u. 1701 Einwohner.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz besagt: Menschen, Tiere u. Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- u. sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Im Falle der hier anstehenden „Sanierung“ der A 45 allerdings , werden die doch als erheblich zu bezeichnenden Planungsfehler der 60er Jahre wissentlich für nachfolgende Generationen fortgeführt.

Unsere Politiker-gleich welcher Couleur- sollten sich einmal mehr Gedanken zu dem machen, was sie sich alle im Hinblick auf nachhaltiges Leben auf ihre Fahnen geschrieben haben u. dies‘ bitte nicht nur als Worthülsen betrachten.

Nachhaltigkeit, so sagen sie, bedeutet für die Gesellschaft: Wir müssen mit allem was wir nutzen haushalten. Wie wir natürliche Resourcen gebrauchen, wofür wir Geld ausgeben, wie wir leben: Alles hat Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse unserer Mitmenschen sowie auf unsere Kinder u. Enkel. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Erde auf Dauer u. für alle bewohnbar bleibt u. das unter menschenwürdigen, sicheren Verhältnissen!

Gerade die grossen Parteien wie CDU u. SPD wünschen sich mehr Bürgerbeteiligung. Die Menschen vor Ort haben häufig eine ganz andere Meinung als diejenigen, die solche Vorhaben planen. Grosse Vorhaben gelingen nur gemeinsam mit den Menschen-nicht gegen sie!

Die sich z. Zt. bietende historische Gelegenheit sollte dazu genutzt werden Sechshelden wieder zu einem Ort mit angemessener Lebensqualität u. Zukunftsperspektive für unsere Kinder u. Enkel zu gestalten.

Um es jedem Einzelnen nochmal in’s Gedächtnis zu rufen:

Lärmbelästigung kann u. a. zu Herzkreislaufschwäche, Demenz u. Depressionen führen.

Zur Feinstaubbelastung braucht man nicht mehr viel zu sagen. Deren Auswirkungen kann man „dank“ des Diesel-Feinstaub-Skandals fast täglich in den Medien verfolgen.

Auch den Schattenwurf durch die geplante Fahrbahn-Verbreiterung darf man nicht unterschätzen.

Dreck u. eine nochmals höhere Lärmbelästigung der Bürger während der Baumassnahme sind unausweichlich.

All das oben Beschriebene spricht dafür, unsere Herren Politiker davon zu überzeugen,  die von der Sechsheldener Bevölkerung gewünschte Tunnellösung anzustreben u. in die Tat umzusetzen.

Ich rufe hiermit ALLE Bürger auf, als persönlich Betroffene, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens Einspruch gegen die „Sanierung“ der A45, wie z. Zt.  von den massgebenden Stellen präferiert, zu erheben!!! Wir wollen den Tunnel!! Wer jetzt seinen Einspruch nicht einreicht hat später jeden Einfluss verloren.

Lasst uns zu MUT-u. nicht zu Wutbürgern werden!

Vielleicht werden diese Zeilen ja auch in Wiesbaden gelesen. Dann würde ich mir wünschen, dass der dort zuständige Minister, Herr Al-Wazir einmal diese Angelegenheit überdenkt u. sich mit unseren Leuten von MUT in’s Benehmen setzt. Dort wartet man eigentlich bereits schon seit Langem auf seinen Besuch um ihn mit der Situation vor Ort vertraut zu machen. Denke mal, dass er ohnehin in absehbarer Zeit der Stadt Haiger im Hinblick auf deren Bewerbung für den Hessentag einen Besuch abstatten wird. Diesen Besuch könnte er ja dann gleichzeitig mit einem Abstecher in Sechshelden verbinden       es wäre an der Zeit!

Erwin Klein

Verwaltungsbeauftragter der Stadt Haiger

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Anhörungsverfahren über das Planfeststellungsverfahren vom 07.08-06.09.2017

Öffentliche Bekanntmachung 

Planfeststellung für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der A 45 – von Betr.-km 132,600 bis Betr.-km 134,775 – in der Gemarkung Sechshelden der Stadt Haiger einschl. geplanter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Stadt Gießen (Ökokontogebiet Hohe Warte I und II) und in der Stadt Herborn- (externe Ersatzaufforstungsfläche in Uckersdorf)

 

-Anhörungsverfahren-

 

Hessen Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg- hat für das oben angegebene Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

 

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der

Stadt Haiger:

Gemarkung Sechshelden, Flur 20 – 23, verschiedene Flurstücke beansprucht.

Der Plan (5 Ordner mit Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit

vom 07. August bis 06. September 2017 (einschließlich)

im Rathaus der Stadt Haiger, Zimmer 4.07 (4. Obergeschoss), Marktplatz 7, 35708 Haiger

während der Dienststunden von

 

Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zudem wird der Plan im Internet auf der Homepage der Anhörungsbehörde unter https://rp-giessen.hessen.de/presse/öffentliche bekanntmachungen

veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen
(§ 27a Abs. 1 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz, HVwVfG).

 

  1. Jeder kann bis spätestens 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum
    06. Oktober 2017, beim Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, Zimmer Nr. 1105, 35390 Gießen (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadtverwaltung Haiger, Rathaus, Zimmer 4.07 (4. Obergeschoss), Marktplatz 7, 35708 Haiger, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Für eine fristgerechte Einwendung ist der Eingangsdatum bei der Behörde (Stadtverwaltung Haiger oder Regierungspräsidium Gießen) maßgeblich. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Ebenso den vollständigen Namen und die Anschrift der Einwenderin/des Einwenders. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist (06. Oktober 2017) sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
  2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG von der Auslegung des Plans.
  3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz, FStrG).

Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtig (§ 17 HVwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

  1. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  2. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  3. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungs-verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  4. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).
  5. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,
    • dass die für das Verfahren zuständige Behörde das Regierungspräsidium Gießen und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ist,
    • dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,
    • dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten (siehe u. a. Unterlage Nr. 17.1 Schalltechnische Untersuchung, Nr. 17.2 Luftschadstoffuntersuchung, Nr. 19.1 Umweltverträglichkeitsstudie, Nr. 19.2 FFH-Vorprüfungen, Nr. 19.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Nr. 19.6.1 Flora-Fauna-Gutachten) und
    • dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 Abs. 1 UVPG ist.
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Übergabe unserer Petition am 19.04.2017 um 17 Uhr in Wiesbaden.

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Und wer fragt uns Kinder?

Wir sind hocherfreut über eine Eigeninitiative von der nächsten Generation,

die versuchen möchte, das Leben in Sechshelden lebenswerter zu gestalten:

Und wer fragt uns Kinder?

Wir sind für die Tunnellösung!

Sechshelden hat bereits eine Bahnstrecke mit verstärktem Güterzug Verkehr, eine Bundesstraße und eine vierspurige Autobahn. Unserer Meinung nach ist das schon genug!

Meine Schwester und ich schildern den Politikern und allen Verantwortlichen jetzt mal wie wir uns fühlen wenn um uns herum überall Lärm herrscht!

Wenn wir aus dem Fenster schauen, sehen wir einen vierspurigen, großen, grauen Betonklotz. Und sich vorzustellen, dass dieser auch noch sechsspurig mit einer 5 bis 8 Meter hohen Lärmschutzwand ausgebaut werden soll, ist für uns unvorstellbar. Wie sollen wir draußen mit Freunden im Garten sitzen wenn wir unser eigenes Wort nicht verstehen. Es ist ja jetzt schon laut genug! Es macht uns traurig und wütend dass immer nur das Geld in der Politik eine Rolle spielt und keiner sich für die Einwohner Sechsheldens, wo meine Schwester und ich ebenfalls zugehören, interessiert. Wir fühlen uns für dumm verkauft, wenn wir schön geredete Sachen hören, wie Lärmschutzfenster oder eine Schutzwand, die uns in ihrer Höhe, Form und Farbe besänftigen soll, wenn ich morgens aus dem Fenster gucke oder im Garten sitze. Haben sie eigentlich auch eine so tolle Lösung für das Terrassen und Gartenproblem?!

Dabei fällt mir auf- wo sind eigentlich Sonne, genügend Sauerstoff und ein bisschen Ruhe geblieben? Oder sollen wir wirklich glauben sie bauen eine tolle Autobahn mit genug Sonneneinstrahlung, Feinstaubfiltern und ausreichend Lärmschutz für alle?

Es wäre schön wenn den Politikern auch mal die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen am Herzen liegen würde und sie sich für uns einsetzen würden.

Alle ziehen sich an dem Thema Geld hoch, dabei wird täglich viel Geld für andere unnötige Sachen ausgegeben.

Wir wollen keine Autobahn mehr, wir wollen einen Tunnel!

Amelie und Jule Stoll aus Sechshelden

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Einladung zur 5.Jahreshauptversammlung

Einladung 5.Jahreshauptversammlung 2016

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September 2015: Infoveranstaltung am 11.09.2015

Infoabend am11.09.2015Zu unserer Infoveranstaltung am 11.09.2015 hatten sich ca 80 interessierte Bürger im DGH eingefunden. Wir hatten eine Diskussionsrunde mit 5 Teilnehmern aus der Politik, Einwohnern und Mut Vorstandsmitgliedern  damit jede Frage von dem Publikum nach bestem Wissen beantwortet werden konnte.

Frau Göbel aus dem Ortskern berichtete von ihren Sorgen und Ängsten wie es denn weiter geht, wenn der Tunnel nicht gebaut werden sollte. Sie berichtete von Lärm und Schmutz, der schon bei den Sanierungsmaßnahmen unerträglich war und dass dieser bei einem Neubau auf vorhandener Trasse nicht zu tollerien sei. Bei einer Baustelle mit der Tunnellösung könne man sich ja arrangieren, da es nachher besser würde.

Frau Mandler-Akram vom RP-Gießen erklärte, dass dieser zeitlich begrenzte Lärm während der Bauphase hingenommen werden muss und dieser nicht im Lärmaktionsplan berücksichtigt würde. Ansprechpartner bei unerträglichem Baulärm sei der Baulastträger, in diesem Falle also Hessen Mobil.

Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP Fraktion musste sich an diesem Abend der Kritik stellen, dass in seiner Amtszeit als Hessischer Verkehrsminister von 2012-2014, es zu keiner wesentlichen Entscheidung gekommen sei. Herr Rentsch möchte nun versuchen, Bundespolitiker nach Sechshelden einzuladen, damit diese sich vor Ort ein Bild über die Situation in Sechshelden machen. Er möchte auch zusammen mit anderen Politikern erreichen, dass ein Termin in Berlin zustande kommt.

Herr Best vom MUT-Vorstand berichtete, dass sich Mehrkosten von 15 Millionen Euro bei der Feinplanung der Talbrücke ergeben haben und sich dadurch die Mehrkosten der Tunnellösung relativiere. Die Nachhaltigkeit für die nächsten Generationenn seien aber noch nicht in den Kosten engerechnet.

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September 2015: Infoveranstaltung am 11.09.2015

Einladung zur Infoveranstaltung

„Ist die Talbrücke der A 45 alternativlos ?“

Freitag 11. Sept. 2015, 18.30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Sechshelden


GEMEINSAM Zukunft gestalten!


Liebe Bürger in Sechshelden,

diese Veranstaltung soll transparent alle Möglichkeiten und Chancen für beide Sanierungsvarianten aufzeigen und die Öffentlichkeitsbeteiligung zum‚ Lärmaktionsplan-Mittelhessen’ Teilplan Straße näher betrachten.

Vor allem aber den Bürgen die Gelegenheit geben, alle offenen Fragen stellen zu können.


Wir wollen die Sorgen und Nöte der Bürger ernst nehmen und dafür EUCH, die an erster Stelle betroffenen Einwohnern kompetente Ansprechpartner liefern.


In diesem Sinne laden wir EUCH, liebe Bürger in Sechshelden herzlich zu dieser Bürgerinformation mit Diskussionsrunde ein.


Als Ansprechpartner haben zugesagt:


 Florian Rentsch, MdL & Staatsminister a.D., Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Vorsitzender FDP Bundesfachausschuss Wirtschaft und Energie


 Frau Monika Mandler-Akram, Regierungspräsidium Gießen (Immissionsschutz Umgebungslärm)


 Carsten Seelmeyer, FDP Fraktion Haiger, Stellv. Vorsitzender FDP Lahn Dill & Vorsitzender FDP Landesfachausschuss Verkehr


 Vertreter der Bürgerschaft


Wir freuen uns über EURE zahlreiche Teilnahme und Mitwirkung!


MUT Sechshelden e.V.

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August 2015: Beteiligung am Lärmaktionsplan 2015

Sehr geehrter Leser  von MUT-Sechshelden,

der RP in Gießen hat einen Entwurf zum Lärmaktionsplan zur Beteiligung der Bevölkerung herausgegeben:

Link zum Lärmaktionsplan (PDF 266 Seiten):

Auf Grund dieses Entwurfes können Bürger dazu Stellung beziehen und

Vorschläge zur Lärmminderung bis zum 27.09.2015 machen:

Die Stellungnahme kann schriftlich eingereicht werden an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.2 –

Stichwort „Lärmaktionsplan“, Landgraf-Philipp-Platz 1, 35390 Gießen,

oder Online über das Formular:

https://rp-giessen.hessen.de/umwelt-natur/immissionsschutz/l%C3%A4rm/l%C3%A4rmaktionsplanung-hessen-2-stufe-teilplan-stra%C3%9Fenverkehr-f%C3%BCr-den

Dabei ist zu beachten, dass für uns in Sechshelden folgende Punkte aus dem Lärmaktionsplan am wichtigsten sind:

Punkt 9.5 auf den Seiten 178-179 : Dort wird die Belastungssituation  in Haiger beschrieben.

Punkt 11.1 auf den Seiten 227-229 : Die Situation der Talbrücke Sechshelden

Bei der Stellungnahme sind diese Angaben für den Bezug anzugeben.

Einige Stichpunkte für die Stellungnahme:

– Betroffenheit durch die geographische Lage

– Mehrfache Lärmquellen A45, B277 und die Bahnstrecke Köln – Gießen

– Lärmbetroffenheit in der Nacht

– Steigerung der Verkehszahlen bis 2025 auf 100000 KFZ in 24 Stunden mit ca 25 % Schwerlastanteil

– Passiver Lärmschutz nicht akzeptabel

– Alternative  ( Tunnellösung ) zur Reduzierung der Lärmbelastung ist vorhanden

– Das Wohngebiet mit den geringeren Lärmvorsorgewerten liegt nicht im Bereich des Ortskernes

Jeder von uns ist gewiss anders betroffen und es gibt dazu noch viele Stichpunkte.

Schreibt diese in eure Stellungnahme mit hinein.

Gebt es auch an andere Betroffene weiter denn nur, wenn sich viele

Bürger an solchen Plänen beteiligen, können wir etwas erreichen.

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Juli 2015: Bund erteilt klaren Auftrag an Hessen

Bund erteilt klaren Auftrag an Land Hessen

Der hessische Verkehrsstaatssekretär Mathias Samson hat bei seinem Besuch am
vergangenen Mittwoch im Rathaus in Haiger deutlich herausgestellt, dass das hess. Verkehrsministerium seitens des Bundesverkehrsministeriums einen klaren und eindeutigen Auftrag erhalten habe, nur noch den Ersatzneubau (und nicht die „Tunnelvariante“) in der Planung weiter voranzutreiben. Dies resultiere, so Herr Samson, insbesondere aus den enormen Mehrkosten einer Tunnellösung in Höhe von rund 50 Mio. Euro. Gleichzeitig, und das war eine neue Information für alle Anwesenden, teilte er mit, dass für die weiteren Planungen ein „Planfeststellungs-verfahren“ erforderlich sein wird.

Während des Fachgesprächs, an dem neben Bürgermeister Mario Schramm auch Stadtverordnetenvorsteher Bernd Seipel, Mitglieder des Magistrates sowie Clemens Reif (MdL und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr des Landes Hessen) teilnahmen, hatte die Bürgerinitiative „MuT“ (Menschen unter der Talbrücke) Gelegenheit, ihre Bedenken, Anliegen und Anregungen gegenüber den Vertretern aus dem Ministerium vorzutragen.

Klaus Best (Sprecher der „MuT“) legte – nach mittlerweile mehreren Jahren der intensiven und engagierten Befassung mit der Thematik – in einem sachlich fundierten und darüber hinaus teilweise auch emotionalen Vortrag nochmals sämtliche Zahlen, Daten und Fakten auf den Tisch, die aus Sicht der „MuT“ perspektivisch für eine Verlegung der Talbrücke Sechshelden und somit für die Tunnelvariante sprechen.

Clemens Reif (MdL), der sich im Vorfeld dieses Termins neben Bürgermeister Mario Schramm ebenfalls in Wiesbaden für die Interessen der Sechsheldener Bevölkerung stark gemacht hatte, lobte und bestärkte die „MuT“ mit den Worten: „Geben Sie nicht auf, machen Sie weiter!“.

Bürgermeister Schramm betonte, „dass die Tür noch nicht zu sei und aufgrund des derzeitigen Planungsstandes und des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens  ein Kämpfen und Bemühen für eine optimale Standortlösung für Sechshelden nach wie vor sinnvoll sei“ und das Verfahren seitens „MuT“ auf alle Fälle weiter begleitet werden müsse.

Staatssekretär Samson bedankte sich abschließend bei allen Beteiligten mit den Worten: „dies war mit Sicherheit nicht das letzte Gespräch in dieser Angelegenheit“.

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Besuch von Staatssekretär Samson am 15.07.2015

Sehr geehrtes Mitglied von MUT-Sechshelden,

wir haben heute am 02.07.15 erfahren, dass der Besuchstermin

von Herrn Staatssekretär  Samson am 15.07.2015

keine öffentliche Veranstaltung werden soll.

Dieser Besuch findet nur im Rathaus Haiger im kleinen Kreise statt.

An diesem Fachgespräch nehmen einige Vertreter der Stadt Haiger

und Vorstandsmitglieder von MUT teil.

Wieso und weshalb die Öffentlichkeit nicht an diesem Besuch teilnehmen soll

wissen wir noch nicht.

Wir erhoffen uns nach diesem Gespräch,

dass es eine gemeinsame Presseerklärung geben wird.

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April 2015: Bürgersprechstunde mit Bürgermeister Schramm

1.Bürgersprechstunde mit Bürgermeister SchrammZur 1.Bürgersprechstunde am 09.04.2015, zu der Bürgermeister Mario Schramm eingeladen hatte, waren zeitweise 100 interessierte Sechsheldener Einwohner erschienen.

Davon ein sehr großer Teil von MUT- Mitgliedern, die sich dort mit uns solidarisch versammelt hatten.

Wir vom MUT-Vorstand waren von der Positionierung unseres Bürgermeister erfreut, der sich gegen eine Erneuerung der Talbrücke Sechshelden an gleicher Stelle ausspricht und die Tunnellösung klar favorisiert.

Bürgermeister Schramm teilte uns vor Ort mit, dass er am 28.04.2015 einen Termin mit dem hessischen Verkehrsminister Al-Wazir habe und dort auch die Problematik der Sechsheldener Talbrücke ansprechen werde.

Vor diesem Besuch in Wiesbaden wurde Herr Schramm von einem MUT-Vorstandsmitglied nochmals auf die wiedersprüchlichen Aussagen, die uns immer wieder erzählt werden, hingewiesen.

Nach dem Besuch in Wiesbaden wurden wir zeitnah von Bürgermeister Schramm über den Verlauf des Besuches informiert:

Herr Al-Wazir und Vertreter von Hessen Mobil wiesen darauf hin, dass der Bund und nicht das Land die Gelder für die Erneuerungsmaßnahme der Talbrücke Sechshelden zur Verfügung stelle, somit der Bund der Hauptakteur der Maßnahme sei.

Aus Sicht von Herrn Al-Wazir besteht keine Chance mehr über eine Tunnellösung nachzudenken, da diese den Kostenrahmen bei weitem überschreite und Berlin keine Mittel dafür bereitstellen würde.

Er gab Herrn Schramm mit auf den Weg, dass wir für umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen eintreten sollten.

Einer Einladung nach Sechshelden, sich die Situation vor Ort anzusehen, hat Herr Al-Wazir leider aus terminlichen Gründen nicht zugestimmt.

Er verwies darauf, dass Herr Staatssekretät Mathias Samson nach Sechshelden kommen würde.

Diesen Besuchstermin haben wir schon bestätigt bekommen.

Herr Samson kommt am Mittwoch, den 15.07.2015, um 15:30Uhr.

Treffpunkt ist das DGH in Sechshelden

Wir laden vor diesem Termin nochmals separat ein.

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4.Jahreshauptversammlung 13.03.2015

4.Jahreshauptversammlung

Auf vielfachen Wunsch der Mitglieder von MUT-Sechshelden e.V

gibt es hier für alle zum nachlesen die Präsentation von unserer 4. JHV

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Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Einladung zur 4.Jahreshauptversammlung am 13.03.2015

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